Dann trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Das gilt für das Gutachten ebenso wie für die Reparatur und, sofern zutreffend, für Nutzungsausfall und Wertminderung. Sie dürfen den Gutachter selbst wählen, und genau das sollten Sie auch tun. Wir dokumentieren den Schaden vollständig, damit Ihnen nichts durchgeht.


