In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, also Gutachten, Reparatur und gegebenenfalls Nutzungsausfall und Wertminderung. Sie entscheiden selbst, wer das Gutachten erstellt, niemand kann Ihnen einen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Wir achten darauf, dass jede Position erfasst wird, die Ihnen zusteht.


