Dann haftet die Versicherung des Verursachers, und Ihr Anspruch reicht über die Reparatur hinaus. Dazu gehören der unfallbedingte Wertverlust, ein Mietwagen oder eine Entschädigung für die Ausfallzeit und das Gutachterhonorar. Wer den Sachverständigen beauftragt, entscheiden Sie. Wir dokumentieren jede Position einzeln, sodass später nichts pauschal gekürzt werden kann. Erreichbar sind wir telefonisch und über WhatsApp.


