Dann übernimmt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite alles: Gutachten, Reparatur und, sofern zutreffend, Nutzungsausfall und Wertminderung. Wen Sie mit der Begutachtung beauftragen, bestimmen allein Sie. Wir achten darauf, dass keine Position untergeht, die Ihnen zusteht.


