Dann zahlt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite, und zwar für das Gutachten, die Reparatur und, wo es zutrifft, für Nutzungsausfall und Wertminderung. Den Sachverständigen dürfen Sie sich aussuchen. Wir sorgen dafür, dass keine Position untergeht, die Ihnen zusteht.


