Dann steht die Haftpflichtversicherung der Gegenseite in der Pflicht, und zwar für deutlich mehr als die Reparaturkosten. Dazu zählen der Wertverlust Ihres Fahrzeugs, ein Mietwagen oder eine Entschädigung für die Ausfallzeit sowie das Honorar des Sachverständigen. Welchen Gutachter Sie beauftragen, bestimmen Sie selbst. Wir halten jede Position so fest, dass sie belegt ist. Erreichbar sind wir telefonisch und per WhatsApp.


